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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 5 KR 115/09   

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https://dejure.org/2012,6560
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 5 KR 115/09 (https://dejure.org/2012,6560)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2012 - L 5 KR 115/09 (https://dejure.org/2012,6560)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - L 5 KR 115/09 (https://dejure.org/2012,6560)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 5 KR 115/09
    Er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. z.B. BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 28, juris Rdn. 10 m.w.N.).

    Der Anspruch ist gegeben, wenn die Krankenkasse die Erfüllung eines Naturalleistungsanspruchs rechtswidrig abgelehnt und der Versicherte sich die Leistung selbst beschafft hat, wenn weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung besteht, die selbst beschaffte Leistung notwendig ist und die Selbstbeschaffung eine rechtlich wirksame Kostenbelastung des Versicherten ausgelöst hat (vgl. nur BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 28, juris Rdn. 10 m.w.N.).

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 5 KR 115/09
    In Betracht kommen dringliche Bedarfslagen, wie z.B. Systemversagen oder Versorgungslücken (vgl. BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22, juris Rdn. 16; Brandts in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 13 SGB V, Rdn. 75 ff.; Helbig in: jurisPK-SGB V, § 13, Rdn. 46).

    Davon kann im Regelfall jedoch nur dann ausgegangen werden, wenn sie mit dem Leistungsbegehren konfrontiert war und sich dabei ihr Unvermögen herausgestellt hat (vgl. nur BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22, juris Rdn. 16).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 5 KR 115/09
    Denn bei einer auf persönlicher Unkenntnis beruhenden bloßen fehlenden "subjektiven Verfügbarkeit" der Leistung scheidet ein Unvermögen der Krankenkasse, rechtzeitig eine unaufschiebbare Leistung zu erbringen, aus (vgl. BSGE 99, 180 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 15 juris Rdn. 28).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Krankenkasse ihren Versicherten von den ihm Obliegenden abgehalten hat, insbesondere etwa von der Erkundigung bei seiner Krankenkasse (vgl. BSGE 99, 180 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 15 juris Rdn. 29).

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 5 KR 115/09
    An einem Ursachenzusammenhang zwischen dem ablehnenden Bescheid der Beklagten und den entstandenen Kosten fehlt es bereits deshalb, weil sich der Kläger bzw. seine damaligen gesetzlichen Vertreter schon vor Erlass des Bescheides auf die CDK festgelegt hatten und dieser Bescheid das weitere Geschehen somit nicht mehr beeinflussen konnte (hierzu vgl. BSG, Urteil v. 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 5 KR 115/09
    Ein Erstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V kann in Notfällen von vornherein nicht entstehen, weil bei einem Notfall auch ein nicht gemäß § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus wie ein zugelassener Leistungserbringer behandelt wird und seine Behandlungskosten mit der zuständigen Krankenkasse, nicht aber mit dem Versicherten abzurechnen hat (BSGE 89, 39 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25; Senat, Urteil v. 25.08.2005 - L 5 KR 168/04; Brandts in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 13 SGB V, Rdn. 79).
  • SG Kassel, 27.03.2012 - S 12 KR 10/12

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für bereits dem Grunde nach bewilligte

    Mit der Antragsgegnerin bleibt aber weiter festzuhalten, dass innerhalb der GKV Anspruch auf eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V zunächst rechtlich und tatsächlich nur in einem zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Krankenhaus besteht (vgl. hierzu Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.02.2012, L 5 KR 115/09; Hessisches Landessozialgericht, Urteile vom 07.06.2011, L 8 KR 271/09 und - in einer zumindest ähnlichen Fallgestaltung - vom 28.07.2005, L 8/14 KR 601/03; Landessozialgericht für das Saarland, Urteile vom 21.04.2010, L 2 KR 31/08 und L 2 KR 33/09; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 3. März 2010, L 5 KR 2035/09; Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 4. September 2008, L 4 KR 357/07 und vom 30.10.2003, L 4 KR 203/01; BSG, Urteile vom 21. Februar 2006, B 1 KR 22/05 R und B 1 KR 34/04 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - L 1 KR 331/11

    Kosten stationärer Behandlung in einem nicht zur Vertragsbehandlung zugelassenen

    Davon kann im Regelfall nur dann ausgegangen werden, wenn sie mit dem Leistungsbegehren konfrontiert war und sich dabei ihr Unvermögen herausgestellt hat (zum Vorstehenden: Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (NRW), Urteil vom 23.02.2012, L 5 KR 115/09, juris m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2018 - L 11 KR 720/17

    Erstattung der Kosten einer ambulanten Psychotherapie

    Bei objektiver Leistungsfähigkeit der Krankenkasse ist es für den Erstattungsanspruch grundsätzlich unerheblich, ob der Versicherte, hier also die Klägerin, von der konkreten Leistungsmöglichkeit des Systems keine Kenntnis hat, solange er sich nicht bei seiner Krankenkasse erkundigt hat (BSG, Urteil vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.02.2012 - L 5 KR 115/09 -).
  • SG Köln, 26.02.2016 - S 23 KR 455/14

    Freistellung eines Krankenversicherten von Mietkosten für eine LifeVest als

    Davon kann im Regelfall nur dann ausgegangen werden, wenn sie mit dem Leistungsbegehren konfrontiert war und sich dabei ihr Unvermögen herausgestellt hat (zum Vorstehenden: Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (NRW), Urteil vom 23.02.2012, L 5 KR 115/09, juris m. w. N.).
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